Die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) des Finanzamts erfolgt nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel. Eine, sonst bei Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbeamten nicht statt. Wertmindernde, objektspezifische Merkmale wie beispielsweise Baumängel keine Berücksichtigung. Der durch das Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert.
Mit einem qualifizierten Sachverständigen-Gutachten können Sie nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten gemeinen Wert (Grundbesitzwert) angehen und damit die Steuerlast mindern.
Das Finanzamt muss in aller Regel dem Gutachten eines geprüften Sachverständigen Glauben schenken. Gutachten von nicht geprüften Sachverständigen sowie sogenannte Maklerbewertungen werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert.