Bewertungsanlässe

Bewertungsanlässe

Es gibt zahlreiche Anlässe, die ein aussagefähiges, belastbares sowie auf die individuelle Situation eingehendes Gutachten erfordern. Diese können beispielsweise Vermögensauseinandersetzungen bei Erbschaften, Differenzen mit dem Finanzamt, Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung, verbindliche Ermittlung des Marktwertes bei Kauf und Verkauf oder persönliche Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht sein.

Erbschaft

Bei der Erbschaft einer oder mehrerer Immobilien sind Sie kurzfristig sowohl als Alleinerbe als auch Miterbe mit diversen & komplexen Fragestellungen konfrontiert.
  • Möchte ich die geerbte Immobilie selbst beziehen?
  • Sollte ich verkaufen? Ist der Verkaufszeitpunkt günstig? Welcher Verkaufspreis lässt sich erzielen?
  • Möchte ich vermieten? Welche ortsübliche Miete lässt sich unter Berücksichtigung gesetzlicher Regularien erzielen?
  • Was muss ich mit meinen Miterben klären?
Durch die Hinzuziehung eines unabhängigen & qualifizierten Gutachters lassen sich diese Fragestellungen klären.
Insbesondere bei Erbauseinandersetzungen innerhalb der Familie empfiehlt sich die Bewertung durch einen qualifizierten Sachverständigen, um (gerichtlichen) Auseinandersetzungen bzw. der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft vorzubeugen. Gegenüber dem Finanzamt lässt sich mit Hilfe eines unabhängigen & qualifizierten Gutachters der geringere Wert dokumentieren und die geforderte Steuerlast nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) mindern.

Schenkung

Oftmals stellt sich die Frage, ob der Grundbesitz bereits zu Lebzeiten komplett oder teilweise verschenkt werden soll. Eine klare Regelung zu Lebzeiten, kann dazu beitragen, spätere Auseinandersetzungen unter den Erben zu vermeiden.

Insofern man sich für eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten entscheidet, ist es wichtig, dafür den Verkehrswert des Grundbesitzes zu kennen. Ein Verkehrswertgutachten kann dem Finanzamt vorgelegt werden.

Finanzamt

Das Finanzamt legt den gemeinen Wert einer Immobilie fest. Der nach Bewertungsgesetz ermittelte Verkehrswert ist jedoch häufig nicht korrekt.

Die Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) des Finanzamts erfolgt nach einer sehr vereinfachten Berechnungsformel. Eine, sonst bei Gutachten zwingend erforderliche Objektbesichtigung, findet durch die Finanzbeamten nicht statt. Wertmindernde, objektspezifische Merkmale wie beispielsweise Baumängel keine Berücksichtigung. Der durch das Finanzamt ermittelte Wert übersteigt somit unter Umständen den tatsächlichen Verkehrswert.
Mit einem qualifizierten Sachverständigen-Gutachten können Sie nach dem Bewertungsgesetz (§ 198 BewG) gegen den vom Finanzamt zu hoch angesetzten gemeinen Wert (Grundbesitzwert) angehen und damit die Steuerlast mindern. 

Das Finanzamt muss in aller Regel dem Gutachten eines geprüften Sachverständigen Glauben schenken. Gutachten von nicht geprüften Sachverständigen sowie sogenannte Maklerbewertungen werden von den Finanzämtern nicht akzeptiert. 


Trennung & Scheidung

Ehescheidungen sind heutzutage leider Alltag. Allzu viele Ehen enden heute mit einer Scheidung. Bei diesem oftmals sehr langwierigen, komplizierten und emotionsbeladenden Verfahren müssen auch finanzielle Entscheidungen getroffen werden. Strittig ist hierbei häufig, der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn nach § 1373 BGB, insofern Immobilien zur Vermögensmasse der beiden Eheleute gehören. Oftmals soll auch im Vorfeld berechnet werden, welche finanziellen Konsequenzen mit einer Scheidung verbunden sind.

Als qualifizierter Sachverständiger garantiere ich Ihnen eine objektive und unabhängige Bewertung bei der Auseinandersetzung um Immobilienbesitz.


Kaufberatung

Der Erwerb einer Immobilie ist in aller Regel die kostspieligste und umfassendste Entscheidung im Leben.
Umso wichtiger ist daher, dass Ihnen ein qualifizierter und objektiver Sachverständiger den wahren Wert Ihrer Wunschimmobilie unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage ermittelt.

Praktische Hinweise auf mögliche, erkannte Mängel, erforderliche Modernisierungsmaßnahmen oder Altlasten an dem Objekt geben Ihnen nützliche Verhandlungsargumente bei der Kaufpreisfindung. Diese schließen immer das Aufzeigen des Kostenrahmens zu Ihrer Behebung ein.

Verkaufsberatung

Der Verkauf einer Immobilie kann sowohl aus persönlichen Motivationsgründen wie Familienzuwachs, Trennung oder auch beruflichen Motivationsgründen wie Jobwechsel erfolgen. 

In jedem Fall geht es Ihnen jedoch darum, den richtigen Verkaufspreis zu erzielen und nicht unter Wert zu verkaufen.
Share by: